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Anlässe für eine MPU – Betäubungsmittel/ Drogen ​

Aktualisiert: 3. Okt.

Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Betäubungsmittel vor folgenden Fällen:

  • Hinweise auf Drogenkonsum: Es gibt Hinweise auf Drogenkonsum. ​

  • Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln: Sie sind unter Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr aufgefallen. ​


Die Gutachter sollen herausfinden, ab wann und warum es zum Drogenkonsum gekommen ist, der zur Auffälligkeit geführt hat. ​ Dabei werden folgende Fragen gestellt:

  • Ab wann wurden welche Drogen konsumiert? ​

  • Wie oft wurden welche Drogen konsumiert? ​

  • Wurden verschiedene Drogen gleichzeitig konsumiert? ​

  • Wie oft wurde Alkohol getrunken und wie viel? ​


Drogenabhängigkeit

Von einer Drogenabhängigkeit gehen Gutachter aus, wenn:

eine Entwöhnungstherapie oder vergleichbare Maßnahme durchgeführt wurde. ​Abstinenznachweise: 

  • Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung: Ein Jahr (Nachsorgekontakte zählen nicht zur Entwöhnungszeit). ​

  • Bei längerer Abstinenz vor einer Therapie: Anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz (inklusive etwaiger Klinikaufenthalten) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr – nie unter einem Jahr. ​

  • Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme: Der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz – inklusive ambulanter Therapie – nennenswert länger als ein Jahr sein, davon mindestens 12 Monate seit Beginn der Therapie. ​

  • Wurde keine Therapie durchgeführt: Die Abstinenz muss nennenswert länger als ein Jahr sein. ​


Fortgeschrittene Drogenproblematik ​

Von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn ein missbräuchlicher Konsum von Suchtstoffen (Schädlicher Gebrauch nach ICD-10), ein polyvalentes Konsummuster (verschiedene Drogen, auch gleichzeitig) oder der Konsum hoch suchtpotenter Drogen vorgelegen hatte. ​ Die Kriterien für eine Drogenabhängigkeit dürfen nicht erfüllt sein. ​ Für ein positives Gutachten sollten Sie über ein ausreichendes Maß an Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen verfügen, um auch in belastenden oder verführenden Situationen auf Drogen verzichten zu können. ​ Auch sollten Sie sich von der Drogenszene, zum Beispiel durch einen neuen Freundeskreis oder Umzug, distanziert haben und bereits positive Erfahrungen mit dem Drogenverzicht gemacht haben, sodass ein zukünftiger Verzicht wahrscheinlich ist. ​ Ihre Drogenabstinenz sollte länger als ein Jahr bestehen. ​

Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:

  • Ein Jahr nach Abschluss einer suchttherapeutischen Maßnahme. ​

  • Bei einer ambulanten Maßnahme: Im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr, insgesamt mindestens ein Jahr Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als ein Jahr zurück. ​

  • Bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme: Nennenswert länger als ein Jahr seit Beginn der Therapie. ​


Drogengefährdung

Von einer Drogengefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis konsumiert wurde und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis. ​ Von einem ausschließlich gelegentlichen Cannabiskonsum können Gutachter ausgehen, wenn tatsächlich keine Hinweise für eine andere Problematik sprechen. ​ Sie sollten sich aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus dafür entschieden haben, zukünftig auf jeden Drogenkonsum – auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges – zu verzichten und motiviert sein, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten. ​ Sie sollten Angaben zum Zeitpunkt und den Gründen für Ihren Entschluss, zukünftig keine Drogen mehr zu konsumieren, machen können. ​ Idealerweise können Sie von positiven Erfahrungen, die Sie seit Beginn des Drogenverzichts gesammelt haben, berichten. ​ Der vorliegende drogenfreie Zeitraum muss vor dem Hintergrund Ihres früheren Konsums und Ihrer Motivation als bereits ausreichend lang bewertet werden können. ​ Daher müssen die Abstinenzbelege immer unter forensischen Bedingungen gewonnen werden. ​

Zur Dauer der zu fordernden Abstinenz bei Drogengefährdung:

  • Die Dauer des Drogenverzichts sollte zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits 6 Monate betragen. ​

  • Soweit der Drogenkonsum aber über einen langen Zeitraum stattgefunden hat: Zum Beispiel über Jahre regelmäßiger Cannabiskonsum, ist erst durch einen längeren Abstinenzzeitraum eine günstige Voraussetzung für die Stabilität der Verhaltensänderung gegeben. ​

Der Drogenverzicht wird durch die Ergebnisse geeigneter Urin- oder Haaranalysen bestätigt, die unter forensischen Bedingungen gewonnen wurden. ​

Laborbefunde und Abstinenzbelege ​

Bei Fragestellungen zum Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern. ​ Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz gefordert wird. ​ Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. ​ Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte. ​

 
 
 

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