

Verkehrsrecht
MPU-Grundlagen zum
Verkehrsrecht
Was man zum Verkehrsrecht im Rahmen der MPU-Vorbereitung wissen muss und wissen kann:
Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Verkehrsüberwachung relevant?
Die rechtlichen Grundlagen für die Verkehrsüberwachung umfassen:
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Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr sowie die Ahndung von Verkehrsverstößen.
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Straßenverkehrsordnung (StVO): Enthält Vorschriften für das Verhalten im Straßenverkehr, wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen.
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug von Fahrerlaubnissen sowie die Regelungen zu Fahrerlaubnisklassen.
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Regelt die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und die Anforderungen an Kennzeichen.
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Enthält technische Vorschriften für Fahrzeuge, wie z. B. Betriebserlaubnis und Hauptuntersuchung.
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Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Vorschreibt die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge.
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Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Legt die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
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§§ 315b, 315c, 316 StGB: Strafrechtliche Regelungen zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.
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EU-Verordnungen und Richtlinien: Z. B. die EG-VO Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten sowie die Führerscheinrichtlinien.
Was sind die wichtigsten Vorschriften im Verkehrsrecht?
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Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr sowie die Ahndung von Verkehrsverstößen.
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Straßenverkehrsordnung (StVO): Enthält Vorschriften für das Verhalten im Straßenverkehr, wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen und Lichtzeichen.
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug von Fahrerlaubnissen sowie die Fahrerlaubnisklassen.
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Regelt die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und die Anforderungen an Kennzeichen.
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Enthält technische Vorschriften für Fahrzeuge, wie z. B. Betriebserlaubnis, Hauptuntersuchung und Bauvorschriften.
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Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV): Legt die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten fest.
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Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Vorschreibt die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge.
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Strafgesetzbuch (StGB): §§ 315b, 315c und 316 StGB regeln gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.
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EU-Verordnungen und Richtlinien: Z. B. die EG-VO Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten sowie die Führerscheinrichtlinien.
Was regelt das Fahrerlaubnisrecht?
Das Fahrerlaubnisrecht regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung, den Entzug und die Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen. Es umfasst folgende Kernbereiche:
Erteilung der Fahrerlaubnis:
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Voraussetzungen wie Mindestalter, körperliche und geistige Eignung (§§ 11–14 FeV).
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Nachweis der Befähigung durch theoretische und praktische Prüfungen.
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Teilnahme an Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe.
Fahrerlaubnisklassen:
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Einteilung in verschiedene Klassen (z. B. A, B, C, D) je nach Fahrzeugtyp und Nutzung (§ 6 FeV).
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Regelungen zu Unterklassen und Sonderklassen wie AM, A1, A2, B96.
Entzug und Wiedererteilung:
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Entzug der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung oder schweren Verkehrsverstößen (§ 3 StVG).
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Wiedererteilung nach Nachweis der Eignung, z. B. durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Wichtige Vorschriften im Verkehrsrecht aus dem Strafgesetzbuch:
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§ 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr:
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Bestraft Eingriffe von außen in den Straßenverkehr, z. B. das Werfen von Gegenständen auf fahrende Autos.
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Schutzgut: Sicherheit des Straßenverkehrs.
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§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs:
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Bestraft grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, das Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte gefährdet.
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Beispiele: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Überholen bei unklarer Verkehrslage.
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§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr:
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Bestraft das Führen eines Fahrzeugs bei absoluter Fahruntüchtigkeit (z. B. ab 1,1 Promille Alkohol im Blut).
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Schutzgut: Verkehrssicherheit.
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§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht):
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Bestraft das Verlassen des Unfallortes ohne Feststellung der eigenen Beteiligung.
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§ 240 StGB – Nötigung:
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Bestraft das Erzwingen von Handlungen, z. B. durch dichtes Auffahren oder Ausbremsen.
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Was sind die Unterschiede zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?
Die Unterschiede zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten liegen in ihrer rechtlichen Einordnung, den Konsequenzen und der Schwere des Verstoßes. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
1. Rechtsgrundlage:
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Straftaten:
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Werden im Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen strafrechtlichen Gesetzen geregelt.
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Sie stellen schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung dar.
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Beispiele: § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
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Ordnungswidrigkeiten:
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Werden im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder speziellen Gesetzen wie der StVO geregelt.
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Sie sind weniger schwerwiegende Verstöße, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigen.
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Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße.
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2. Schwere des Verstoßes:
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Straftaten:
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Sind schwerwiegender und gefährden Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Sicherheit.
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Sie können vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.
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Ordnungswidrigkeiten:
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Sind geringfügige Verstöße, die keine gravierenden Rechtsgüter gefährden.
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Meist handelt es sich um fahrlässiges Verhalten.
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3. Rechtsfolgen:
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Straftaten:
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Hauptstrafen: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
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Nebenstrafen: Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Einziehung von Gegenständen.
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Eintrag ins Bundeszentralregister und ggf. ins Fahreignungsregister (FAER).
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Strafverfahren vor Gericht.
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Ordnungswidrigkeiten:
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Rechtsfolgen: Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte im Fahreignungsregister (FAER), Fahrverbot.
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Kein Eintrag ins Bundeszentralregister.
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Verfahren wird von Verwaltungsbehörden geführt (z. B. Bußgeldstelle).
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4. Verfolgung und Verfahren:
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Straftaten:
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Werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
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Es erfolgt ein Strafverfahren vor Gericht.
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Der Täter hat das Recht auf Verteidigung und einen Anwalt.
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Ordnungswidrigkeiten:
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Werden von Verwaltungsbehörden verfolgt (z. B. Bußgeldstelle).
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Es erfolgt ein Verwaltungsverfahren, das mit einem Bußgeldbescheid endet.
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Der Betroffene kann Einspruch einlegen, wodurch das Verfahren vor Gericht landet.
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5. Beispiele:
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Straftaten:
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§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs.
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§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr.
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§ 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
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Ordnungswidrigkeiten:
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§ 24 StVG: Geschwindigkeitsüberschreitung.
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§ 49 StVO: Missachtung von Verkehrszeichen.
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§ 24a StVG: 0,5-Promille-Grenze.
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Zusammenfassung:
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Straftaten sind schwerwiegender und ziehen Freiheits- oder Geldstrafen nach sich, während Ordnungswidrigkeiten geringfügige Verstöße sind, die mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden.
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Straftaten werden strafrechtlich verfolgt, Ordnungswidrigkeiten verwaltungsrechtlich.
Bekomm ich die Fahrerlaubnis zurück, wenn ich im europäischen Ausland den Führerschein erwerbe, um die MPU zu umgehen?
Die Frage, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten, wenn Sie im europäischen Ausland einen Führerschein erwerben, um die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu umgehen, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen:
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Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) gilt der Grundsatz, dass EU-Mitgliedstaaten die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Fahrerlaubnisse grundsätzlich anerkennen müssen.
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Das bedeutet, dass ein im Ausland erworbener EU-Führerschein in Deutschland grundsätzlich gültig ist.
2. Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz:
Deutschland kann die Anerkennung verweigern, wenn:
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Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist:
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Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens 185 Tage im Jahr Ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatten.
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Ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis führt dazu, dass der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt wird.
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Fahrerlaubnisentzug oder Sperrfrist:
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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde und die Sperrfrist für die Neuerteilung noch nicht abgelaufen ist, wird der im Ausland erworbene Führerschein nicht anerkannt.
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Missbrauch durch Führerscheintourismus:
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Wenn der Führerschein gezielt im Ausland erworben wurde, um die MPU zu umgehen, kann Deutschland die Anerkennung verweigern, insbesondere bei Verstößen gegen das Wohnsitzerfordernis.
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3. Relevante Rechtsvorschriften:
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§ 28 Abs. 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung):
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Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis wird verweigert, wenn:
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Sie zum Zeitpunkt der Erteilung Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatten.
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Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde und die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
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EuGH-Rechtsprechung:
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis verweigert werden kann, wenn das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist oder die Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist erteilt wurde.
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4. Praktische Konsequenzen:
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Wenn Sie die MPU umgehen, indem Sie im Ausland einen Führerschein erwerben, wird dieser in Deutschland nur anerkannt, wenn:
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Sie die Wohnsitzregelung des Ausstellerstaates einhalten.
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Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland abgelaufen ist.
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Ohne Einhaltung dieser Voraussetzungen:
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Der Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt.
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Sie machen sich strafbar, wenn Sie mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen (§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis).
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5. Zusammenfassung:
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Ja, Sie können die Fahrerlaubnis zurückerhalten, wenn Sie die MPU umgehen und im europäischen Ausland einen Führerschein erwerben, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
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Sie müssen die Wohnsitzregelung des Ausstellerstaates erfüllen.
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Die Sperrfrist in Deutschland muss abgelaufen sein.
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Nein, wenn Sie gegen das Wohnsitzerfordernis oder die Sperrfrist verstoßen, wird der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt, und Sie machen sich strafbar.
Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie einen Führerschein im Ausland erwerben, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Führerschein-beschlagnahme durch die Polizei? Welches sind die Rechtswirkungen dieser Beschlagnahme?
Die Führerscheinbeschlagnahme durch die Polizei erfolgt unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und hat klare Rechtswirkungen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Voraussetzungen für die Führerscheinbeschlagnahme:
Die Polizei kann einen Führerschein beschlagnahmen, wenn:
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Dringender Tatverdacht besteht:
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Es muss ein dringender Verdacht vorliegen, dass der Fahrer eine Straftat begangen hat, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen könnte (z. B. Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB, oder Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB).
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Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen:
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Es muss ein hinreichender Grund bestehen, dass der Fahrer ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen (§ 69 Abs. 1 StGB).
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Gefahr im Verzug:
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Die Beschlagnahme ist erforderlich, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.
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Rechtsgrundlage:
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Die Beschlagnahme erfolgt nach § 94 Abs. 3 StPO (Strafprozessordnung) in Verbindung mit § 111a StPO (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis).
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2. Rechtswirkungen der Führerscheinbeschlagnahme:
Die Beschlagnahme hat folgende rechtliche Konsequenzen:
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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis:
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Der Führerscheininhaber darf ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme kein Kraftfahrzeug mehr führen.
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Die Beschlagnahme hat dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a Abs. 1 Satz 2 StPO).
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Verwahrung des Führerscheins:
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Der Führerschein wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft verwahrt und kann nicht zurückgegeben werden, solange die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlagnahme bestehen.
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Einleitung eines Strafverfahrens:
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Die Beschlagnahme ist Teil des Strafverfahrens und wird der Staatsanwaltschaft gemeldet, die über weitere Maßnahmen entscheidet.
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Keine endgültige Entziehung:
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Die Beschlagnahme ist eine vorläufige Maßnahme. Die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt durch ein Gericht (§ 69 StGB).
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3. Beispiele für Beschlagnahmefälle:
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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
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Wenn der Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille ein Fahrzeug führt.
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Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB):
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Wenn der Fahrer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten andere gefährdet.
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB):
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Wenn der Fahrer sich nach einem Unfall mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden entfernt.
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4. Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme:
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Der Betroffene kann gegen die Beschlagnahme Beschwerde einlegen (§ 304 StPO).
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Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Beschlagnahme vorliegen.
5. Zusammenfassung:
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Voraussetzungen: Dringender Tatverdacht, Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, Gefahr im Verzug.
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Rechtswirkungen: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Verwahrung des Führerscheins, Einleitung eines Strafverfahrens.
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Die Beschlagnahme ist eine vorläufige Maßnahme und kann durch gerichtliche Entscheidung bestätigt oder aufgehoben werden.
Was versteht man unter der Prüfungsstruktur des §315c StGB:
Prüfungsstruktur des §315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs):
§ 315c StGB ist ein mehrstufig aufgebautes Delikt, das folgende Prüfungsstruktur umfasst:
1. Tatbestand:
a) Objektiver Tatbestand:
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Tathandlung:
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Fahruntüchtigkeit (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB): Alkohol, Drogen, körperliche oder geistige Mängel (z. B. Übermüdung, Sekundenschlaf).
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Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB): Verstöße gegen zentrale Verkehrsregeln (z. B. falsches Überholen, Missachtung der Vorfahrt, überhöhte Geschwindigkeit).
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Gefahrverursachung:
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Konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert.
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Die Gefährdung muss über eine latente Gefahr hinausgehen und in eine kritische Situation führen, bei der der Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhängt.
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b) Subjektiver Tatbestand:
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Vorsatz:
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Der Täter muss die wesentlichen Umstände der Tathandlung und der Gefährdung kennen und wollen.
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Fahrlässigkeit ist ebenfalls möglich (§ 315c Abs. 3 StGB).
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2. Rechtswidrigkeit:
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Es dürfen keine Rechtfertigungsgründe vorliegen (z. B. Notwehr, rechtfertigender Notstand).
3. Schuld:
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Der Täter muss schuldfähig sein und keine Entschuldigungsgründe (z. B. entschuldigender Notstand) vorliegen.
Beispiel: Falsches Überholen mit konkreter Gefährdung Sachverhalt
A fährt mit seinem Pkw auf einer Landstraße und möchte ein langsameres Fahrzeug überholen. Dabei missachtet er das Überholverbot und überholt trotz unklarer Verkehrslage. Während des Überholvorgangs kommt es beinahe zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, das nur durch eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver den Unfall verhindern kann. Es entsteht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des entgegenkommenden Fahrers.
Prüfung:
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Objektiver Tatbestand:
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Tathandlung: A überholt trotz Überholverbot und unklarer Verkehrslage (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB).
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Gefahrverursachung: Es entsteht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des entgegenkommenden Fahrers, da der Unfall nur durch Zufall verhindert wird.
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Subjektiver Tatbestand:
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Vorsatz: A handelt vorsätzlich, da er die Verkehrsregeln bewusst missachtet und die Gefahr für den Gegenverkehr billigend in Kauf nimmt.
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Rechtswidrigkeit:
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Es liegen keine Rechtfertigungsgründe vor.
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Schuld:
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A ist schuldfähig und handelt ohne Entschuldigungsgründe.
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Ergebnis:
A hat sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB strafbar gemacht.