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§ 70 FeV: Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung – Was Sie wissen müssen

Aktualisiert: 4. Mai

Wer nach einem Alkohol- oder Drogendelikt seinen Führerschein zurückerlangen möchte, muss oft mehr vorweisen als bloße Abstinenz. Ein anerkannter Kurs nach § 70 FeV kann dabei ein entscheidender Baustein sein – und in bestimmten Fällen sogar den Weg zurück zur Fahrerlaubnis ohne erneute MPU ermöglichen.


Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt in § 70 die Anerkennung spezieller Rehabilitationskurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Diese Kurse richten sich an alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer und verfolgen das Ziel, problematisches Verhalten nachhaltig zu verändern. Die Programme basieren auf verkehrspsychologischen und verhaltenstherapeutischen Ansätzen. Teilnehmer setzen sich intensiv mit ihrem Konsumverhalten, den Risiken im Straßenverkehr und notwendigen Veränderungen auseinander. Kurse finden in allen größeren Städten regelmäßig statt: München, Ulm, Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt, Hamburg usw. Nähere Informationen finden Sie bei den Kursträgern.


Wann wird ein § 70 FeV-Kurs relevant?


Ein § 70 FeV-Kurs wird in der Regel im Rahmen einer MPU empfohlen. Das Gutachten enthält dann den Hinweis, dass die Fahreignung durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs wiederhergestellt werden kann.


Bestehe ich mit einer Kursempfehlung die MPU?


Nein – eine Kursempfehlung bedeutet nicht, dass die MPU bereits bestanden ist. Sie zeigt jedoch einen konkreten Weg auf, wie die Fahreignung wiedererlangt werden kann.


Bekomme ich nach dem Kurs meinen Führerschein zurück?


Ja, das ist genau der Fall: Wenn die Kursempfehlung Bestandteil des MPU-Gutachtens ist, kann der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten § 70 FeV-Kurses ausreichen, um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Die Teilnahmebescheinigung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Auf dieser Grundlage kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden – eine erneute MPU ist dann in der Regel nicht erforderlich.


Wichtige Voraussetzungen


  • Die Kursempfehlung muss im MPU-Gutachten enthalten sein.

  • Der Kurs muss bei einem anerkannten Träger erfolgen.

  • Die Bescheinigung muss der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.


Anerkannte Kursträger (§ 70 FeV)


  • AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.

- IRaK (Alkohol)

- DRUGS (Drogen)

  • DEKRA Akademie GmbH

- IFT (Alkohol)

- SPEED-02 (Drogen)

  • Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH

- IFT (Alkohol)

- GOOD (Drogen)

  • Nord-Kurs GmbH & Co. KG

- LEER (Alkohol)

- SPEED-02 (Drogen)

  • TÜV SÜD Pluspunkt GmbH

- PLUS 70 (Alkohol)

- DRUGS (Drogen)

  • TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG

- LEER (Alkohol)

- SPEED-02 (Drogen)


Fazit


Ein § 70 FeV-Kurs ist kein Ersatz für die MPU selbst, kann aber – wenn er im Gutachten empfohlen wurde – den entscheidenden Schritt darstellen, um die Fahrerlaubnis ohne erneute Begutachtung zurückzuerlangen.


Der Weg zur Fahreignung


Die Rückkehr zur Fahreignung ist ein Prozess. Es ist wichtig, sich gut vorzubereiten. Ein Kurs kann helfen, die eigene Einstellung zu verändern. Man lernt, Risiken besser einzuschätzen. Auch die eigene Verantwortung im Straßenverkehr wird klarer.


Unterstützung auf dem Weg


Es gibt viele Angebote zur Unterstützung. Die Kursträger bieten verschiedene Programme an. Diese sind auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Man sollte sich gut informieren und den richtigen Anbieter wählen.


Die Bedeutung der Abstinenz


Abstinenz ist ein zentraler Punkt. Sie zeigt, dass man bereit ist, sein Verhalten zu ändern. Ein Kurs nach § 70 FeV kann helfen, diese Abstinenz zu festigen. Man lernt, mit Rückfällen umzugehen und Strategien zu entwickeln, um diese zu vermeiden.



Fazit zur MPU-Vorbereitung


Die MPU-Vorbereitung ist entscheidend. Ein § 70 FeV-Kurs erfolgt stets aufgrund einer Kursempfehlung und ist Bestandteil eines MPU-Gutachtens.


Wenn Sie mehr über die MPU-Vorbereitung erfahren möchten, besuchen Sie MPU-SÜD. Aktuell sind auch Wochenendseminare in NeuUlm geplant. Der schnelle Weg zurück zum Führerschein. Dort finden Sie wertvolle Informationen und Unterstützung auf Ihrem Weg zurück zur Fahrerlaubnis.

 
 
 

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